Regierung stellt Luftangriffe ein, plant aber Einschränkung der Grundrechte
Am vergangenen Wochenende hat die kolumbianische Regierung die Einstellung der Luftangriffe auf FARC-Stellungen verfügt. Damit löst sie ein in der gemeinsamen Erklärung vom 12. Juli gegebenes Versprechen ein, die offensiven militärischen Aktionen gegen die FARC einzuschränken. Menschenrechtsvertreter begrüßen diese Entscheidung machen aber darauf aufmerksam, dass der vor zwei Wochen von einer Projektgruppe des Verteidigungsministeriums, der Sicherheitsbehörden und der Nationalpolizei vorgelegte Entwurf zur Erneuerung des Polizeigesetzes im Widerspruch zu den Zielen des Friedensprozesses steht. Der Entwurf regelt verschiedene Punkte hinsichtlich der Privatsphäre von Individuen im Kontext der neuen Medien und sozialen Netzwerke bis hin zu Regeln für den öffentlichen Nahverkehr. So soll beispielsweise die präventive Verhaftung von Personen, die durch “agressives oder leichtsinniges Verhalten” auf sich aufmerksam machen, möglich sein. Auch soll es der Polizei zukünftig erlaubt sein, Hausdurchsuchungen nach eigenem Ermessen ohne Durchsuchungsbefehl durchzuführen. Die Opposition kritisiert diese Befugnisse, da sie leicht dazu missbraucht werden können, einzelne Grundrechte auszuhebeln. Gerade in einem Land, in dem immer wieder übermaßige Polizeigewalt kritisiert wird, sei ein solcher Vorstoß problematisch (El Espectador v. 17. Juni 2015: “Código de Policía limita el derecho a la protesta de ciudadanos”).