Friedensprozess

Regierung stellt Luftangriffe ein, plant aber Einschränkung der Grundrechte

Am ver­gan­ge­nen Wochen­en­de hat die kolum­bia­ni­sche Regie­rung die Ein­stel­lung der Luft­an­grif­fe auf FARC-Stel­lun­gen ver­fügt. Damit löst sie ein in der gemein­sa­men Erklä­rung vom 12. Juli gege­be­nes Ver­spre­chen ein, die offen­si­ven mili­tä­ri­schen Aktio­nen gegen die FARC ein­zu­schrän­ken. Men­schen­rechts­ver­tre­ter begrü­ßen die­se Ent­schei­dung machen aber dar­auf auf­merk­sam, dass der vor zwei Wochen von einer Pro­jekt­grup­pe des Ver­tei­di­gungs­mi­nis­te­ri­ums, der Sicher­heits­be­hör­den und der Natio­nal­po­li­zei vor­ge­leg­te Ent­wurf zur Erneue­rung des Poli­zei­ge­set­zes im Wider­spruch zu den Zie­len des Frie­dens­pro­zes­ses steht. Der Ent­wurf regelt ver­schie­de­ne Punk­te hin­sicht­lich der Pri­vat­sphä­re von Indi­vi­du­en im Kon­text der neu­en Medi­en und sozia­len Netz­wer­ke bis hin zu Regeln für den öffent­li­chen Nah­ver­kehr. So soll bei­spiels­wei­se die prä­ven­ti­ve Ver­haf­tung von Per­so­nen, die durch “agres­si­ves oder leicht­sin­ni­ges Ver­hal­ten” auf sich auf­merk­sam machen, mög­lich sein. Auch soll es der Poli­zei zukünf­tig erlaubt sein, Haus­durch­su­chun­gen nach eige­nem Ermes­sen ohne Durch­su­chungs­be­fehl durch­zu­füh­ren. Die Oppo­si­ti­on kri­ti­siert die­se Befug­nis­se, da sie leicht dazu miss­braucht wer­den kön­nen, ein­zel­ne Grund­rech­te aus­zu­he­beln. Gera­de in einem Land, in dem immer wie­der über­ma­ßi­ge Poli­zei­ge­walt kri­ti­siert wird, sei ein sol­cher Vor­stoß pro­ble­ma­tisch (El Espec­ta­dor v. 17. Juni 2015: “Códi­go de Policía limi­ta el der­echo a la pro­tes­ta de ciudadanos”).

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