IStGH zwingt Regierung Duque zur Unterstützung der JEP
Am 28. Oktober verkündete der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag, Karim A. Khan, die Einstellung der im Jahre 2004 gegen die damalige Regierung Uribe aufgenommenen Vorermittlungen zu den Menschenrechtsverletzungen in Kolumbien. Die Einstellung ist allerdings an eine »nie dagewesene Gegenleistung« verbunden, wie es der in Göttingen lehrende und in Bogotá als Berater der JEP (Jurisdicción para la Paz) tätige Völkerrrechtsprofessor Kai Ambos formulierte.
Die Regierung Duque, die bisher alles getan hat, um den kolumbianischen Friedensprozess und die Arbeit der JEP zu behindern musste sich zur Unterstützung und einer engen Zusammenarbeit mit der JEP verpflichten. Damit diese Verpflichtung nicht nur ein Lippenbekentniss bleibt, musste sich Duque zur Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel bereit erklären sowie zu Sicherheitsgarantien. Gleichzeitig wurde hervorgehoben, dass durch den IStGH eine ständige Überprüfung vorgenommen wird und die Ermittlungen jederzeit wieder aufgeommen werden können. »Insoweit bleibt Kolumbien also weiter unter Beobachtung …« (Ambos).
Die JEP selbst reagierte in einem Kommuniqué positiv auf die Vereinbarung und erklärt: »La relación de Colombia con la Corte Penal Internacional cambia a partir de este momento. Desde ahora, se tendrá una cooperación más eficaz y expedita …«. U.a. kann sie nun in einen direkten Kontakt zum IStGH treten und Verstöße gegen das Friedensabkommen direkt zur Anklage bringen.