Friedensprozess

Ein anderes Kolumbien (II): Demokratische Öffnung

Im zwei­ten Abschnitt des Frie­dens­ab­kom­mens geht es um die demo­kra­ti­sche Mit­wir­kung aller Kolum­bia­ner bei der Gestal­tung des Frie­dens. Ohne eine demo­kra­ti­sche Öff­nung wird es kei­nen erfolg­rei­chen und nach­hal­ti­gen Frie­den geben, so die Über­zeu­gung bei­der Ver­trags­par­tei­en. Die unten skiz­zier­ten Ver­ein­ba­run­gen beschrei­ben drei Zie­le einer  Demo­kra­ti­sie­rung des Lan­des: Ers­tens eine gene­rell grö­ße­re Bür­ger­be­tei­li­gung in allen poli­ti­schen und öffent­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, zwei­tens die Aus­wei­tung der Demo­kra­tie als ein Weg, um die Gewalt im Lan­de bei­zu­le­gen, und drit­tens den in Kolum­bi­en so tief sit­zen­den und his­to­risch ver­fes­tig­ten Zusam­men­hang zwi­schen poli­ti­scher und gewalt­sa­mer — auch bewaff­ne­ter — Aus­ein­an­der­set­zung aufzubrechen.

Dem­entspre­chend weit­rei­chend sind die ver­ein­bar­ten Zie­le, die sich in den fol­gen­den Eck­punk­ten zusam­men­fas­sen lassen:

  1. Die Absi­che­rung garan­tier­ter Rech­te für jeg­li­che oppo­si­tio­nel­le poli­ti­sche Betä­ti­gung im all­ge­mei­nen und für die im Zuge des Frie­desn­pro­zes­ses neu ent­ste­hen­den Par­tei­en und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Grup­pen im Besonderen.
  2. Ent­wick­lung demo­kra­ti­scher Mecha­nis­men zu einer umfas­sen­den Bür­ger­be­tei­li­gung, ein­schließ­lich direk­ter Mit­wir­kung auf den ver­schie­de­nen poli­ti­schen Ebe­nen und bezüg­lich unter­schied­li­cher Themen
  3. Auf­bau von effek­ti­ven Medi­en um eine größt­mög­li­che poli­ti­sche Par­ti­zi­pa­ti­on auf natio­na­ler, regio­na­ler und loka­ler Ebe­ne und in allen gesell­schaft­li­chen Sek­to­ren zu ermög­li­chen. Dies schließt ins­be­son­de­re die beson­ders ver­letzt­li­chen und bedroh­ten Bevöl­ke­rungs­tei­le ein, denen mit ent­spre­chen­den Sicher­heits­ga­ran­tien eine akti­ve poli­ti­sche Betä­ti­gung unter glei­chen Bedin­gun­gen ermög­licht wer­den soll.

All die­se Punk­te bezie­hen sich nicht nur — aber natür­lich auch in beson­de­rem Maße — auf die eben­falls im Ver­trag ver­ein­bar­te Trans­for­ma­ti­on der FARC-EP von einer Gue­ril­la-Orga­ni­sa­ti­on in eine lega­le poli­ti­sche Par­tei. Dar­über hin­aus erstre­cken sie sich aber ganz gene­rell auf das poli­ti­sche Leben im Lan­de. Aus­drück­lich wird im Ver­trags­text dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Aus­übung von Poli­tik sich kei­nes­wegs  auf die Teil­nah­me an Wah­len beschränkt, und dass des­halb die Erzeu­gung eines Rau­mes von Demo­kra­tie und Plu­ra­lis­mus in Kolum­bi­en  ver­bun­den sein muss mit der aus­drück­li­chen Aner­ken­nung von Oppo­si­ti­on, die sowohl von poli­ti­schen Par­tei­en aber auch von ver­schie­de­nen sozia­len Bewe­gun­gen und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Grup­pen aus­ge­übt wer­den kann und die sich sowohl gegen die natio­na­le Regie­rung als auch gegen die Auto­ri­tä­ten in den Depart­a­ment­os und den Gemein­den rich­ten können.

Her­vor­ge­ho­ben wird, dass die För­de­rung einer demo­kra­ti­schen und par­ti­zi­pa­ti­ven poli­ti­schen Kul­tur auf dem Respekt demo­kra­ti­scher Wer­te und Prin­zi­pi­en basiert, einem trans­pa­ren­ten Umgang in den öffent­li­chen Ange­le­gen­hei­ten, sowie der Bekämp­fung von Patro­na­ge und Kor­rup­ti­on. Und sie erfor­dert die Inte­gra­ti­on von mar­gi­na­li­sier­ten Bevöl­ke­rungs­grup­pen, wie indi­ge­nen und afro-kolum­bia­ni­schen Grup­pen, Ange­hö­ri­gen der LGTBI und Frau­en (ins­be­son­de­re auf dem Lande).

Gefor­dert wird eine Wahl­rechts­re­form, Garan­tien für die freie Betä­ti­gung sozia­ler Orga­ni­sa­tio­nen und Bewe­gun­gen, wie Men­schen­rechts­be­we­gun­gen, öko­lo­gi­schen Bewe­gun­gen, Frau­en­be­we­gun­gen, LGTBI etc., Garan­tien für die unge­hin­der­te Aus­übung von poli­ti­schem Pro­test, die akti­ve Erwei­te­rung zivil­ge­sell­schaft­li­cher Par­ti­zi­pa­ti­on in den Medi­en-Insti­tu­tio­nen, um die Bevöl­ke­rung bes­ser über die Akti­vi­tä­ten von zivil­ge­sell­schaft­li­chen Orga­ni­sa­tio­nen zu info­mie­ren und zur Mit­ar­beit zu moti­vie­ren. Und dies betrifft  alle Ebe­nen,  natio­nal, regio­nal und lokal. Aber auch der Auf­bau neu­er Medi­en­in­sti­tu­tio­nen ist Bestand­teil des Ver­tra­ges: Ein neu­er TV-Kanal soll auf­ge­baut wer­den, der sozia­len und zivil­ge­sell­schaft­li­chen Grup­pen zur Ver­fü­gung ste­hen soll, aber auch den poli­ti­schen Par­tei­en. Außer­dem sol­len Maß­nah­men ergrif­fen wer­den, um Tole­ranz und Aus­söh­nung zu för­dern. Um dies umzu­set­zen wird um inter­na­tio­na­le Unter­stüt­zung gebeten.

Regeln für die Beendigung des Konfliktes

Im drit­ten Abschnitt des Frie­dens­ver­tra­ges erklä­ren bei­de Ver­trags­part­ner, die Regie­rung und die FARC-EP , ihren Wil­len zur defi­ni­ti­ven Bee­di­gung der Kampf­hand­lun­gen und der gegen­sei­ti­gen Feind­lich­keit. Die­se Erklä­rung, die unter der Über­schrift “Cese al Fue­go y de Hostil­ida­des Bila­te­ral y Defi­ni­tivo [CFHBD] steht, besteht aus drei Eckpunkten:

  1. Ver­ein­ba­rung über einen bila­te­ra­len  Waf­fen­still­stand und die Abga­be der Waffen
  2. Wie­der­ein­glie­de­rung der FARC-EP in das zivi­le Leben, in wirt­schaft­li­cher, sozia­ler und poli­ti­scher Hinsicht
  3. Ver­pflich­tung der Exkom­man­dan­ten der FARC zu deren akti­vem Bei­trag, auf den Erfolg der Reinte­gra­ti­ons­maß­nah­men hinzuwirken
  4. Ver­ein­ba­run­gen zur Gewähr­leis­tung der Sicher­heit und zur Bekämp­fung kri­mi­nel­ler Banden

Haupt­ziel die­ses Abschnitts ist die Sicher­stel­lung eines geord­ne­ten Über­gangs in einen Zustand, der als “Post-Con­flic­to” bezeich­net wird. Eine Bezeich­nung, die von vie­len Kolum­bia­nern als irre­füh­rend ange­se­hen wird, weil mit dem Ende der Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen der Regie­rung und der FARC noch lan­ge nicht die Gewalt im Lan­de been­det sein wird. Dies ist zwei­fel­los rich­tig, denn nach wie vor gibt es die ELN als akti­ve Gue­ril­la-Grup­pe, para­mi­li­tä­ri­sche Grup­pen (von der Regie­rung nur mehr als “kri­mi­nel­le Ban­den” bezeich­net) trei­ben nach wie vor ihr Unwe­se und rich­ten ihre Greu­el­ta­ten gegen Men­schen­rechts- und Öko­ak­ti­vis­ten. Zu erwar­ten ist, dass auch ehe­ma­li­ge FARC-Kämp­fer in naher Zukunft von die­sen pro­fa­schis­ti­schen Grup­pen aufs Korn genom­men wer­den. Die Ereig­nis­se aus den 80er Jah­ren, als Tei­le der FARC ihre Waf­fen nie­der­ge­legt hat­ten, sich als poli­ti­sche Par­tei, der “Unión Patrió­ti­ca” (UP), for­mier­ten, anschlie­ßend aber von para­mi­li­tä­ri­schen Grup­pen rei­hen­wei­se ermor­det wur­den (unter ihnen zwei ihrer Prä­si­dent­schafts­kan­di­da­ten) , hat sich tief in das his­to­ri­sche Gedächt­nis ein­ge­schrie­ben. Aber es gibt auch FARC-Dis­si­den­ten, die nicht mit dem Frie­dens­pro­zess ein­ver­stan­den sind, und von denen man nicht weiß, wie sie sich in der Zukunft ver­hal­ten werden.

Der Ver­trags­text legt — so kon­kret wie das in solch einem Doku­ment mög­lich ist — die Ein­zel­hei­ten des wei­te­ren Vor­ge­hens fest. Außer­dem berei­tet er die Schaf­fung eines insti­tu­tio­nel­len Rah­mens vor, in dem die Wie­der­ein­glie­de­rung statt­fin­den soll. Es wer­den ins­ge­samt 31 Tran­si­ti­ons­zo­nen ein­ge­rich­tet (23 Zonas Ver­eda­les und 8  Cam­pa­ment­os). In die­sen Zonen sol­len die erfor­der­li­chen logis­ti­schen und Sicher­heits-Bedin­gun­gen geschaf­fen wer­den, um den Über­gang der Kämp­fer in ein zivi­les Leben zu ermög­li­chen. In ihnen sol­len sich bis März 2017  die FARC-Kämp­fer und Käm­pe­rin­nen sam­meln, und hier soll auch die Regis­trie­rung aller Waf­fen durch Ver­tre­ter der UNO erfol­gen, die dann  bis August 2017 end­gül­tig abge­ge­ben werden.

Sowohl bei den  “Zonas Ver­eda­les” (genaue Bezeich­nung: “Zonas Ver­eda­les Tran­si­to­rio­as de Nor­ma­li­za­ción [ZVTN]”) als auch bei den “Cam­pa­ment­os”  han­delt es sich um bestimm­te Ter­ri­to­ri­en, die als  tem­po­rä­re Über­gangs­zo­nen defi­niert und deren Gren­zen im vor­aus   zwi­schen der natio­na­len Regie­rung und den FARC-EP ver­ein­bart wer­den. Die bei­den Typen von Tran­si­ti­ons­zo­nen unter­schei­den sich hin­sicht­lich der Auto­no­mie­rech­te wäh­rend der Über­gangs­zeit, die mit 180 Tage ange­ge­ben wird (ob die­se Zeit tat­säch­lich aus­reicht, bleibt abzu­war­ten). In den “Zonas Ver­eda­les” haben (unbe­waff­ne­te) Ange­hö­ri­ge der staat­li­chen Behör­den jeder­zeit und ohne jede Ein­schrän­kung Zutritt. Dies ist bei den Cam­pa­ment­os nicht der Fall. Die­se unter­lie­gen voll­stän­dig den Struk­tu­ren und der Kon­trol­le der FARC-EP  (Nue­vo Acur­do, S. 111).  In den “Zonas Ver­eda­les” ist wäh­rend der gesam­ten Zeit­dau­er ihrer Exis­tenz auch für die dort ansäs­si­ge Zivil­be­völ­ke­rung der Besitz und das Tra­gen von Waf­fen untersagt.

Die von der Regie­rung gege­be­nen Sicher­heits­ga­ran­tien spie­len zwei­fel­los eine wich­ti­ge Rol­le. In dem Ver­trags­text zie­len die­se nicht nur auf die Ex-Kom­ba­tan­ten der FARC ab, son­dern erstre­cken sich auch auf Mit­glie­der von Men­schen­rechts­or­ga­ni­sa­tio­nen, öko­lo­gi­sche Akti­vis­ten,  auf alle poli­tisch akti­ven Men­schen, ins­be­son­de­re auf jene, die in Oppo­si­ti­on zur Regie­rung ste­hen. Ob die Regie­rung die in die­sem Zusam­men­hang gege­be­nen Ver­spre­chen ein­hal­ten kann, ist indes zwei­fel­haft. Immer­hin hat sie sich bereit erklärt zur Schaf­fung von Insti­tu­tio­nen, die den Umset­zungs­pro­zess des Frie­dens­ver­tra­ges im all­ge­mei­nen und des Reinte­gra­ti­ons­pro­zess im beson­de­ren über­wa­chen und sei­ne Sicher­heit garan­tie­ren sol­len. Hier­für wird auch die von inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­tio­nen (UNO) und ein­zel­nen Län­dern ange­bo­te­ne Unter­stüt­zung  in Anspruch genom­men. Außer­dem wur­de der Auf­bau eines Eli­te-Corps der Natio­nal­po­li­zei ver­ein­bart, die für die Ein­hal­tung der Sicher­heits­ga­ran­tien zustän­dig sein wird.

Implementierung, Überprüfung und Berichterstattung

Um die  die Umset­zung des Abkom­mens zu beglei­ten, Plä­ne zu dis­ku­tie­ren, Prio­ri­tä­ten zu set­zen, Indi­ka­to­ren fest­zu­le­gen, wur­de eine eige­ne “Comi­sión de segu­i­mi­en­to, impul­so y veri­fi­ca­ción a la imple­ment­a­ción del Acuer­do Final — CSIVI” gebil­det. Ihr gehö­ren jeweils 3 Mit­glie­der der Regie­rung und drei der FARC-EP.  Die Kom­mis­si­on wird inter­na­tio­nal  unter­stützt (UNO, Signa­tar­mäch­te Kuba und Nor­we­gen, EU, Deutsch­land u.a.).